erstellt für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Juni 2010
In der öffentlichen Diskussion über die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken geht es neben klima- und energiepolitischen Fragestellungen um die Frage der Sicherheit. Dabei spielt der mögliche Weiterbetrieb von alten Kernkraftwerken mit veralteter Sicherheitsauslegung eine besondere Rolle. Es sind gerade diese Kraftwerke, die nach dem geltenden Atomgesetz demnächst ihre Betriebszulassung verlieren sollen. Das mit dem Betrieb der Atomkraftwerke verbundene allgemeine Risiko sollte nach Auffassung des Gesetzgebers im Jahr 2002 nur noch für eine Übergangszeit geduldet werden. Denn der Betrieb von Atomkraftwerken sei nicht sicher genug. Dies galt nach der Auffassung des damaligen Gesetzgebers erst recht für die ältere Reaktorgeneration /Btag 01/.