Eigenständiger Antrag zur BDK 25.6.2011 – Sicherheit

Achtung Kein Leitantrag ! Kein Alternativantrag zu A-01 !

Antragstellerin BAGEnergie, Beschluss vom 19.6.2011

Sicherheit ist nicht verhandelbar !

 

Fukushima hat gezeigt, dass ein Betrieb von Atomkraftwerken überhaupt nur unter schärfster Einhaltung der geforderte Sicherheitsauflagen verantwortbar ist.

Die Risikovorsorge ist diesen Erkenntnissen, wie dem jeweils erreichten Stand von Wissenschaft und Technik so schnell wie möglich anzupassen. Fragen der betriebswirtschaftlichen Rentabilität sind demgegenüber eindeutig nachrangig. Der Anspruch der Bevölkerung auf Sicherheit ist höher zu werten als der Anspruch der Betreiber auf „Gewinn“.

 

Wenn die Begründung der Regierungsvorlage zum Atomgesetz den bestehenden Anlagen in Deutschland eine „hohe Robustheit“ in punkto Sicherheitstechnik bescheinigt, so ist das nicht nachvollziehbar und nicht belegt. Der Bericht der Reaktorsicherheitskommission, auf den sich die Einschätzung stützt, hat lediglich Betreiberunterlagen ausgewertet, diese aber weder überprüft, noch die staatliche Atomaufsicht am Verfahren beteiligt. Kriterium der Bewertung war nicht der gegenwärtig erreichte Stand der Wissenschaft und Technik, sondern der- heute vielfach überholte – Stand zum Zeitpunkt der erteilten Betriebsgenehmigung. Tatsächliche Sicherheitsüberprüfungen fanden nicht statt. Weder wurden Alterungseffekte untersucht, noch der Absturz eines Großraumflugzeugs betrachtet. Und dennoch musste eingestanden werden, dass ein vollständiges Versagen der Notstromversorgung – das sog. „Station Blackout“, welches ursächlich zum Ausfall der Kühlsysteme in Fukushima führte – nach bisherigem Kenntnisstand in allen deutschen AKWs nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Die tatsächlichen Risiken eines Weiterbetriebs von Atomkraftwerken dürfen nicht – wie im RSK-Bericht – schöngeredet werden, vielmehr haben wir die durchaus ethische Verpflichtung, dann auch alles Sinnvolle und Mögliche zu ihrer Verringerung zu tun. Im Einzelnen sind hier erforderlich:

  • Alle weiter betriebenen AKWs müssen unverzüglich echten Stresstests unterzogen werden.
  • Die wichtigsten Sicherheitskriterien, wie auch die Verbindlichkeit des neuen kerntechnischen Regelwerkes müssen in das Atomgesetz übernommen werden.
  • Für alle AKWs muss eine redundante, von Stromnetzen unabhängig (batteriebetriebene) Notstromversorgung sichergestellt sein, die für mindestens 72 Stunden funktionsfähig ist.
  • Es muss für jedes AKW Notsteuerstellen geben, die verbunkert und von der Anlage hinreichend entfernt sind. Die Leitungen müssen auch schwersten Störfallen standhalten.
  • Die Auslegung aller Anlagen (AKWs wie Zwischenlager) für Erdbeben in vor Ort prinzipiell nicht auszuschließender Stärke wie für dadurch bewirkte Erdbewegungen ( wie Erdrutsche) ist neu zu überprüfen und zu bewerten. Eine nukleare Anlage kann nur dann weiterbetrieben werden, wenn Schäden durch derartige Szenarien nach menschlichem Ermessen auszuschließen sind.
  • Die Sicherung der Anlagen vor Überschwemmungen, einschließlich der aus Kanälen, muss gewährleistet sein.
  • Kühlleitungssysteme müssen so weit – etwa durch Verbunkerung – gesichert sein, dass ihre Zerstörung durch Außeneinwirkungen praktisch ausgeschlossen werden kann.
  • Die Anlage muss gegen den Absturz auch von Großraumflugzeugen so weit gesichert sein, dass weder die Reaktorhülle, noch die Kühlleitungen und die (zumindest) Notstromversorgung dadurch zerstört werden können.
  • Gleichwertige Sicherheiten sind für die Brennelemente-Becken zu garantieren.
  • Alle Anlagen sind vollständig IT-sicher (against cyber attacs) zu betreiben.
  • Die Siedewasserreaktoren sind daraufhin zu überprüfen, ob Folgen eines Störfalles wie in Fukushima, etwa durch Flugzeugabstürze, Terroranschläge oder Erdbeben auszuschließen sind. Ist dies nicht der Fall, ist diesen die Betriebsgenehmigung dauerhaft zu entziehen.

Wir setzen uns dafür ein, dass diese Anforderungen zur Verbesserung der Sicherheitstechnik wenn auch zeitlich begrenzt aber weiter betriebener AKWs – unabhängig von ihrer tatsächlichen Laufzeit – noch in der laufenden Legislaturperiode verbindlich gemacht werden. Gelingt das nicht, werden wir im Fall einer Regierungsbeteiligung in der kommenden Legislaturperiode den Weiterbetrieb von der Umsetzung dieser Maßnahmen abhängig machen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert