Aktualisierung der Einladung vom 16.04.2012
Liebe Freund/innen,
wir laden Euch herzlich zur kommenden Sitzung in das „Ökologische Tagungshaus Linden“ bei München ein. Wir wollen uns bei dieser Sitzung uns unserem Beitrag zum Wahlprogramm 2013 widmen. Dabei werden wir viele Themen, welche unsere BAG zuletzt behandelt hat, diskutieren. Auch auf Grund der Breite bitten wir Euch, diese Sitzung gut vorzubereiten. Am Freitag werden auf Einladung der Grünen Stadträtin Sabine Nallinger über die Messe Intersolar geführt. Zudem werden uns mit Dieter Janecek, dem Landesvorsitzenden von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Bayern, und Dr. Werner Zittel von der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH zwei spannende Gäste besuchen.
Auf den nächsten Seiten erhaltet Ihr weitere Informationen zum Tagungshaus und zur Anfahrt sowie einen vorläufigen Ablaufplan. Die Sitzung der BAG Energie ist teilweise öffentlich, doch auf Grund der beschränkten Raumkapazitäten bitten wir alle Gäste ohne Delegiertenstatus sich direkt bei uns anzumelden. Zudem wollen wir die TOPs 3 und 4 diesmal nur mitgliederöffentlich machen, da es um Partei- bzw. BAG-interne Prozesse geht.
Bei weiteren Ideen und Anmerkungen von Euch meldet Euch bitte bei uns über bag.energie@gruene.de!
Wir sehen uns in München!
Euer Sprecher/innen-Team
Astrid, Alexa, Georg und Jürgen
Das Tagungshaus
Ökologisches Tagungshaus Linden
Baiernrainer Weg 17
83623 Dietramszell-Linden
Tel. 08027 / 180 478
Fax 08027 / 180 482
https://www.tagungshaus-linden.de/
Bei GoogleMaps: Link
Übernachtung:
Wir haben ein Doodle erstellt in das Ihr Euch bereits (alle!?) eingetragen habt. Bei der Ankunft werden wir Euch auf die Zimmer aufteilen. Bislang können wir allen im Doodle geäußerten Wünschen nachkommen werden. 🙂
Falls die Zimmer knapp werden sollten, müssen wir den Delegierten Vorrang geben …
Die Zimmer werden von den Teilnehmern selbst bezahlt und mit dem Landesverband abgerechnet.
An- und Abreise:
Bitte reist eigenständig zur Messe München an. Es wird vor Ort eine Gepäckaufbewahrung für uns geben. Vom Hauptbahnhof fahrt Ihr ca. 20 Min mit der U-Bahn und müsst dann noch ca. 10 Min laufen. Bitte plant diese Zeit mit ein! Wir empfehlen die U2 vom Hauptbahnhof um 13.20 uhr bis Messe-Ost. Achtung, es gibt zwei Messe-Stationen! Wir treffen uns am Eingang Ost der Messe. Auf der linken Seite in der Eingangshalle befindet sich dann die Messelounge, davor treffen wir uns.
Die Abreise am Sonntag ist für alle gemeinsam und püntklich. Und zwar so, dass Züge ab 15 Uhr am Münchner Hauptbahnhof erreicht werden. Versprochen.
Für die gemeinsame An- und Abreise zum Linden haben wir einen Shuttle-Service per Bus von der letzten S-Bahnstation. Wer später kommt oder früher abreist muss sich selber um die Fahrt per Taxi kümmern oder ggf. beim Tagungshaus anfragen. Die Kapazität des Shuttlebusses ist auf die Buchungen in unserem Doodle für die Zimmer ausgelegt.
Länderberichte:
Wir haben uns gedacht, dass wir eine Powerpoint-Präsentation gestalten, auf der jedes Land eine Folie hat. Bitte schickt dafür Georg bis zum 8. Juni 2012 eine ppt-Folie (alternativ: 15-20 Stichpunkte als eMail-Text oder Word-Datei) mit Blick auf folgende Punkte:
- Name Eures Bundeslandes
- Eure Schwerpunkte in den letzten Monate
- aktuelle politische Entwicklungen / neue Gesetze (was drängt bei Euch gerade?)
- ggf. Position des Landes zur EEG-Novelle
- ggf. Position des Landes zum Endlagersuchprozess/Gorleben
- Bei Nachfragen schickt Georg bitte direkt eine Mail
T a g e s o r d n u n g
FREITAG, 15. Juni 2012
bis 14.00 Uhr Anreise Treffpunkt Neue Messe München Eingang Ost, vor der Messelaunch (Plant bitte Zeit für den Weg vom Hauptbahnhof bis zur Messe ein! Mit der U2 fahrt Ihr ca. 20 Min bis Messestadt-Ost und lauft von dort zum Eingang Ost. Auf der linken Seite in der Eingangshalle befindet sich die Messelounge, davor treffen wir uns. Wir empfehlen die U2 um 13:20 Uhr ab Hauptbahnhof.) Besuch der Intersolar
Begrüßung durch Sabine Nallinger Grüne Stadträtin und Aufsichtsrätin bei der Messe München, dann Ausgabe Headsets etc. 14:30 Uhr geführter Rundgang (3h) 17:40 Uhr Sammeln am Haupteingang 17:58 Uhr Abfahrt Messe mit der U-Bahn – U2 Richtung Harthof bis Station Giesing, Übergang S-Bahn nach Otterfing um 18:18 – Ankunft 18:42 gegen 19:00 Uhr Ankunft, Zimmerverteilung und Pause 19:30 Uhr Abendessen BAG Sitzung
20:30 Uhr TOP 1: Vorstellungsrunde und Organisatorisches 21:00 Uhr TOP 2: Länderberichte mit Dieter Janecek (Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen in Bayern) spät. 22:30 Uhr Ende SAMSTAG, 16. Juni 2012
ab 08:00 Uhr Frühstück 9:30 Uhr TOP 3: Bundestagswahlprogramm – Einleitung zum Prozess und unserem Vorgehen- Schwerpunktfindung entlang unserer AK-Struktur (je 90min) > Atom
> Gebäudesanierung
> Klima
> Netzausbau / Speicher
– Festlegung und Zuspitzung auf drei zentrale Projekte.- Klärung von relevanten programmatischen Lücken. – Außerhalb des Energiethemas: Welche konkreten grünen Projekte werden im BT-Wahlkrampf 2013 unsere wichtigsten Alleinstellungsmerkmale? (Nur bei verfügbarer Zeit und Lust!)
(Mittag gegen 12:30 Uhr; weitere kurze Pausen nach Bedarf, ca. alle 90min) 18:00 Uhr Abendessen 20:00 Uhr Kamingespräch zum Thema „Peak Oil und dennoch aus der Krise?“ mit Werner Zittel (Ludwig-Bölkow Systemtechnik) und Astrid Schneider (BAG Energie) spät. 22:00 Uhr Ende SONNTAG, 17. Juni 2012
ab 08:00 Uhr Frühstück 9:30 Uhr Fortsetzung TOP 3 11:00 Uhr TOP 4: Weitere Arbeit BAG Energie – Debatte und ggf. Beschluss über eine Geschäftsordnung der BAG- Welche weiteren Themen wollen wir in den kommenden 2 Jahren tiefer bearbeiten? 12:00 Uhr „Feedbackrunde“ 12:30 Uhr Ende der Tagung 13:30 Uhr Gemeinsame Abfahrt zur S-Bahn 15:00 Uhr Abfahrt ab Hbf München
Anlage zu TOP 3: siehe extra Datei (wird nachgereicht)
Anlage zu TOP 4:
- I. Antrag der Sprecher/innen auf eine „Sammlung der Beschlüsse zur Geschäftsordnung der BAG Energie“ (anstatt einer GO)
- Diskussionsgrundlage von Tim Meyer, Karl-Wilhelm Koch, Manfred Kasper u.a. für eine GO
I. Sammlung der Beschlüsse zur Geschäftsordnung der BAG Energie
Abstimmung per Internet (beschlossen im Juli 2000)
Die BAG Energie kann Abstimmungen alternativ zu Sitzungen per Internet durchführen. Stimmberechtigt sind die Delegierten der Länder in die BAG-Energie, wie gemeldet. (Jedes Land hat laut BAG-Statut bis zu zwei Delegierte.)
Der Abstimmungstext wird per Internet zugeleitet. Es ist eine Frist zur Abgabe der Stimme vermerkt.
Die Frist beträgt in der Regel 5 Tage.
Mit dieser Frist eingegangene Stimmabgaben, werden ausgezählt.
Das Verfahren wird auf Anregung der Vertreter von mindestens drei Ländern von den BAG-Sprecherinnen durchgeführt.
Das Ergebnis wird zumindest den Stimmberechtigten per Internet zugeleitet.
Arbeitsplanung (Vorschlag)
Die Termine der BAG-Sitzungen sind nach der durch die Sprecher/innen vorgeschlagenen und von der BAG-Energie Tagung beschlossenen Arbeitsplanung in der Regel auf der ersten Sitzung eines Kalenderjahres festzulegen. Ebenso umfasst die Arbeitsplanung auch eine Budgetplanung.
II. Diskussionsgrundlage für eine GO
Entwurf Geschäftsordnung BAG Energie
Entwurf Geschäftsordnung BAG Energie
§ 1 MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft richtet sich nach dem Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BAG-Statut) §5.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht sich im Rahmen der Geschäftsordnung an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Pflicht die Ziele und Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu unterstützen.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Abwahl als DelegierteR einer LAG oder Abberufung einer Landtags-, der Bundestags- oder Europaparlamentsfraktion oder des Bundesvorstands, der Nicht-Wiederwahl als KooptierteR. Ebenso durch Austritt, Streichung, Ausschluss gem. den Regelungen der einzelnen Landesverbände. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand zu erklären.
§ 2 ORGANE
Organe der BAG Energie sind:
-die Versammlung Gesamtheit der Mitglieder BAG-Energie Tagung
-die Arbeitskreise
-der Vorstand
§ 3 BAG-Energie Tagung / Mitgliederversammlung
(1) Die BAG-Energie Tagung ist das oberste Organ der BAG Energie. Sie beschließt über alle ihr durch das BAG Statut zugewiesenen Angelegenheiten. Sie ist immer parteiöffentlich und grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes mit 2/3-Mehrheit ausgeschlossen werden.
(2) Der Vorstand legt spätestens zu Beginn des jeweils neuen Jahres eine Jahresplanung vor inkl. einer Themen-Grundstruktur. Die BAG-Energie tagt in der Regel dreimal, mindestens aber zweimal, pro Jahr. Der Bundesvorstand, die Landesvorstände und die SprecherInnen der anderen BAGen sind über Termin und Tagesordnung der Tagungen vorab, über politisch bedeutsame Beschlüsse umgehend nach den Tagungen zu unterrichten.
(3) Die erste Sitzung im Jahr findet spätestens bis Mitte März statt und wird 8 Wochen im Voraus mit einer ersten – bezüglich Wahlen etc. verbindlichen – TO angekündigt. Die weiteren Termine sind nach der durch den Vorstand vorgeschlagenen und von der BAG-Energie Tagung beschlossenen Arbeitsplanung in der Regel auf der ersten Sitzung eines Kalenderjahres festzulegen. Ebenso umfasst die Arbeitsplanung auch eine – gegenüber der Mitgliederversammlung offenzulegenden – Budgetplanung.
(4) Die Protokolle der BAG-Sitzungen und die BAG-Beschlüsse insgesamt werden innerhalb einer Woche vom Vorstand gegengelesen und genehmigt und liegen den Mitgliedern spätestens 2 Wochen nach der Sitzung vor. Dem Bundesvorstand werden zeitnah zur Verfügung gestellt. Bei Beschlüssen muss ersichtlich sein, wie viele Landesverbände bei der Beschlussfassung vertreten waren.
(5) Die Mitgliederversammung beschließt über die Entlastung des Vorstands. Nachwahlen sind auf jeder BAG-Energie Tagung möglich, sofern dies den Mitgliedern fristgerecht in der Einladung bekannt gegeben wurde.
(6) Die BAG-Energie Tagung ist beschlussfähig, wenn zu ihr mindestens 14 / X Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung eingeladen worden ist und mindestens X Prozent der Mitglieder und mindestens 6 Landesverbände anwesend sind.
(7) Anträge, Rechenschaftsbericht und Finanzbericht werden den Mitgliedern mindestens eine Woche vorher zugeschickt.
(8) Eine außerordentliche BAG-Energie Tagung ist einzuberufen auf Antrag von mindestens drei Landesverbänden, X Prozent der Mitglieder oder auf Beschluss des Vorstands. Bei besonderer Dringlichkeit kann sie mit einer verkürzten Frist bis zu 7 Tagen einberufen werden.
(9) Jedes Mitglied hat Antrags- Rede- und Stimmrecht. Jedes anwesende Parteimitglied hat Rederecht, jede/r Anwesende hat grundsätzlich das Recht, sich an der Diskussion zu beteiligen. Beschlüsse werden, soweit die Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht, mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stehen mehrere Anträge gegeneinander zur Abstimmung, so kommt sinngemäß das Zustimmungsverfahren aus § X mit einem Quorum von 50 % zur Anwendung, sofern nicht ein anderes Verfahren beschlossen wird.
(10) Vorschläge für Geschäftsordnungsänderungen müssen mindestens X Wochen vor der BAG-Energie Tagung beim Vorstand eingegangen sein und sind den Mitgliedern mindestens 14 Tage vorher mitzuteilen. Geschäftsordnungsänderungen werden mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
§ 4 Wahlen
(1) Es gilt das BAG Statut.
(2) Die Wahlen zum Vorstand und von Kooptierten sind geheim.
(3) Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich.
(4) Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Enthaltungen sind gültige Stimmen. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so können sich in diesem doppelt so viele BewerberInnen stellen, wie noch Stellen zu besetzen sind, in der Reihenfolge ihrer Stimmergebnisse aus dem ersten Wahlgang. Stimmengleiche BewerberInnen haben gleiche Rechte. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang findet noch eine Stichwahl statt, dann entscheidet das Los.
(5) Kooptierte können per Zustimmungsblockwahl gewählt werden. Jede/r Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie BewerberInnen zur Wahl stehen, und kann jeder/m BewerberIn eine oder keine Stimme geben. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit der BewerberInnen mit den meisten Stimmen findet zwischen diesen ein zweiter Wahlgang statt, danach entscheidet das Los.
(6) Die Versammlung kann grundsätzlich vor Beginn des ersten Wahlgangs mit Zwei-Drittel-Mehrheit ein anderes, den grünen Statuten und der grünen Satzung wie dem Parteirecht NICHT widersprechendes Wahlverfahren beschließen. Insbesondere kann beschlossen werden, dass nur gewählt ist, wer ein bestimmtes Quorum erreicht.
§ 5 Onlineabstimmung
(1) Entscheidungen der Gesamtheit der Mitglieder in Form von Onlineabstimmungen finden statt auf Antrag des Vorstands oder von 10% der Mitglieder. Dies ist nur zulässig, wenn eine Abstimmung auf der nächsten regulären BAG zu spät läge.
(2) Beschlüsse oder Anträge, die zur Onlineabstimmung vorliegen, sind so zu formulieren, dass sie mit “ja“, “nein“ oder „Enthaltung“ beantwortet werden können. Zusätzlich ist es möglich, gleichzeitig über Alternativpassagen abzustimmen.
(3) Die Beschlussvorlagen sind parallel per Email den Mitgliedern über den Verteiler und auf dem internen Teil der HP zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Onlineabstimmung erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder innerhalb einer Frist von Minimum 3 Tagen und Maximum 7 Tagen. Ersatzdelegierte können / sollen mit abstimmen, Ihre Stimmen werden aber nur gezählt, sofern nicht einer der beiden ordentlichen Delegierten des jeweiligen Landesverbandes abgestimmt hat. Stellvertretende Koopierte sind stimmberechtigt, wenn der/die „ordentlich Kooptierte“ nicht abstimmt.
(5) Onlineabstimmung sind nur gültig, wenn 50 % (??) der zu diesem Zeitpunkt Stimmberechtigten BAG-Mitglieder (Delegierte oder Ersatzdelegierte, Kooptierte oder StellvertreterInnen) teilnehmen. Die jeweilige Zahl ist vom Vorstand VOR dem Beginn des Verfahrens bekanntzugeben.
§ 6 VORSTAND
(1) Der Vorstand besteht aus vier/fünf Personen. Er besteht aus zwei gleichberechtigten SprecherInnen, hiervon mindestens eine Frau, dem/der SchatzmeisterIn, sowie zwei weiteren Mitgliedern (StellvertreterInnen).
(2)
(3) Der Vorstand leitet die BAG-Energie nach dem BAG Statut und dieser Geschäftsordnung sowie den Beschlüssen der BAG-Energie-Tagung.
(4) Die beiden SprecherInnen vertreten die BAG-Energie nach BAG Statut. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes.
(5) Der/die SchatzmeisterIn trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Kassenführung. Er/sie legt dem Vorstand und der BAG-Energie Tagung jährlich einen Haushaltsentwurf vor.
(6) Der Vorstand tagt nach Bedarf, nach Möglichkeit aber einmal im Monat, Telefon- oder Onlinekonfferenzen sind möglich. Seine Sitzungen sind für Mitglieder grundsätzlich öffentlich. Darüber hinaus kann auf Antrag Nichtöffentlichkeit beschlossen werden. Ort und Termin der Vorstandssitzungen sollen den Mitgliedern bekannt sein. Über Sitzungen des Vorstandes sind Beschlussprotokolle zu führen und zeitnah in den Del.-Verteiler einzuspeisen.
(7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, darunter mindestens eine/r der Sprecherinnen sowie ein/e StellvertreterIn zum Zeitpunkt der Beschlussfassung anwesend ist. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
(8) Die Amtszeit regelt das BAG-Statut. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtsperiode vorzeitig aus, so wird auf der nächsten BAG-Energie Tagung nachgewählt. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet mit der Amtszeit des gesamten Vorstandes. Die Mitglieder des Vorstandes können von der BAG-Energie Tagung einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, wenn das Abwahlbegehren als Tagesordnungspunkt und in den Fristen des § XX allen Mitgliedern rechtzeitig bekannt gemacht worden ist.
(9) Jedes Mitglied der BAG-Energie kann in den Vorstand gewählt werden. WahlbeamtInnen, Regierungsmitglieder und Fraktionsvorsitzende können nicht das Amt der/des Sprecherin bekleiden.
(10)
§ 7 ARBEITSKREISE
(1) Zur fachlichen Entwicklung der BAG Energie können Arbeitskreise gebildet werden. Voraussetzung für eine An- oder Aberkennung als Arbeitskreise im Sinne dieser Geschäftsordnung ist ein Beschluss der BAG-Energie Tagung.
(2) Die SprecherInnen der AKs werden von der BAG-Energie-Tagung gewählt. Sie sind für die Koordination der Arbeit der Arbeitsgruppe verantwortlich. Sie sind für die inhaltliche und terminliche Koordination mit dem Vorstand verantwortlich. Der BAG-Energie Tagung ist regelmäßig jedoch mindestens einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.
(3) Wichtige Beschlüsse oder Ergebnisse sind umgehend über den Delegierten-Verteiler sowie in der darauffolgenden BAG-Energie Tagung bekannt zu geben.
§ 8 RECHNUNGSPRÜFER/INNEN
(1) Die BAG-Energie Tagung wählt zwei RechnungsprüferInnen. Sie sind zuständig für die interne Überprüfung der Rechnungsabschlüsse und der Haushaltsführung.
(2) Die RechnungsprüferInnen haben jederzeit Einsicht in alle Finanzunterlagen der BAG – Energie.
(3) RechnungsprüferInnen dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Sie dürfen nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur BAG Energie stehen.
§ 9 AUFLÖSUNG
(1) Die Auflösung der BAG Energie kann nur die BAG-Energie Tagung mit Zwei-Drittel-Mehrheit beantragen. Der Antrag ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen.
§ 10 INKRAFTTRETEN
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom XX.XX.2012 in Kraft.
Anlage zu TOP 3: siehe extra Datei (wird nachgereicht)
Anlage zu TOP 4:
I. Antrag der Sprecher/innen auf eine „Sammlung der Beschlüsse zur Geschäftsordnung der BAG Energie“ (anstatt einer GO)
II. Diskussionsgrundlage von Tim Meyer, Karl-Wilhelm Koch, Manfred Kasper u.a. für eine GO
I. Sammlung der Beschlüsse zur Geschäftsordnung der BAG Energie
Abstimmung per Internet (beschlossen im Juli 2000)
Die BAG Energie kann Abstimmungen alternativ zu Sitzungen per Internet durchführen. Stimmberechtigt sind die Delegierten der Länder in die BAG-Energie, wie gemeldet. (Jedes Land hat laut BAG-Statut bis zu zwei Delegierte.)
Der Abstimmungstext wird per Internet zugeleitet. Es ist eine Frist zur Abgabe der Stimme vermerkt.
Die Frist beträgt in der Regel 5 Tage.
Mit dieser Frist eingegangene Stimmabgaben, werden ausgezählt.
Das Verfahren wird auf Anregung der Vertreter von mindestens drei Ländern von den BAG-Sprecherinnen durchgeführt.
Das Ergebnis wird zumindest den Stimmberechtigten per Internet zugeleitet.
Arbeitsplanung (Vorschlag)
Die Termine der BAG-Sitzungen sind nach der durch die Sprecher/innen vorgeschlagenen und von der BAG-Energie Tagung beschlossenen Arbeitsplanung in der Regel auf der ersten Sitzung eines Kalenderjahres festzulegen. Ebenso umfasst die Arbeitsplanung auch eine Budgetplanung.
II. Diskussionsgrundlage für eine GO
Entwurf Geschäftsordnung BAG Energie
Entwurf Geschäftsordnung BAG Energie
§ 1 MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft richtet sich nach dem Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BAG-Statut) §5.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht sich im Rahmen der Geschäftsordnung an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Pflicht die Ziele und Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu unterstützen.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Abwahl als DelegierteR einer LAG oder Abberufung einer Landtags-, der Bundestags- oder Europaparlamentsfraktion oder des Bundesvorstands, der Nicht-Wiederwahl als KooptierteR. Ebenso durch Austritt, Streichung, Ausschluss gem. den Regelungen der einzelnen Landesverbände. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand zu erklären.
§ 2 ORGANE
Organe der BAG Energie sind:
-die Versammlung Gesamtheit der Mitglieder BAG-Energie Tagung
-die Arbeitskreise
-der Vorstand
§ 3 BAG-Energie Tagung / Mitgliederversammlung
(1) Die BAG-Energie Tagung ist das oberste Organ der BAG Energie. Sie beschließt über alle ihr durch das BAG Statut zugewiesenen Angelegenheiten. Sie ist immer parteiöffentlich und grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes mit 2/3-Mehrheit ausgeschlossen werden.
(2) Der Vorstand legt spätestens zu Beginn des jeweils neuen Jahres eine Jahresplanung vor inkl. einer Themen-Grundstruktur. Die BAG-Energie tagt in der Regel dreimal, mindestens aber zweimal, pro Jahr. Der Bundesvorstand, die Landesvorstände und die SprecherInnen der anderen BAGen sind über Termin und Tagesordnung der Tagungen vorab, über politisch bedeutsame Beschlüsse umgehend nach den Tagungen zu unterrichten.
(3) Die erste Sitzung im Jahr findet spätestens bis Mitte März statt und wird 8 Wochen im Voraus mit einer ersten – bezüglich Wahlen etc. verbindlichen – TO angekündigt. Die weiteren Termine sind nach der durch den Vorstand vorgeschlagenen und von der BAG-Energie Tagung beschlossenen Arbeitsplanung in der Regel auf der ersten Sitzung eines Kalenderjahres festzulegen. Ebenso umfasst die Arbeitsplanung auch eine – gegenüber der Mitgliederversammlung offenzulegenden – Budgetplanung.
(4) Die Protokolle der BAG-Sitzungen und die BAG-Beschlüsse insgesamt werden innerhalb einer Woche vom Vorstand gegengelesen und genehmigt und liegen den Mitgliedern spätestens 2 Wochen nach der Sitzung vor. Dem Bundesvorstand werden zeitnah zur Verfügung gestellt. Bei Beschlüssen muss ersichtlich sein, wie viele Landesverbände bei der Beschlussfassung vertreten waren.
(5) Die Mitgliederversammung beschließt über die Entlastung des Vorstands. Nachwahlen sind auf jeder BAG-Energie Tagung möglich, sofern dies den Mitgliedern fristgerecht in der Einladung bekannt gegeben wurde.
(6) Die BAG-Energie Tagung ist beschlussfähig, wenn zu ihr mindestens 14 / X Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung eingeladen worden ist und mindestens X Prozent der Mitglieder und mindestens 6 Landesverbände anwesend sind.
(7) Anträge, Rechenschaftsbericht und Finanzbericht werden den Mitgliedern mindestens eine Woche vorher zugeschickt.
(8) Eine außerordentliche BAG-Energie Tagung ist einzuberufen auf Antrag von mindestens drei Landesverbänden, X Prozent der Mitglieder oder auf Beschluss des Vorstands. Bei besonderer Dringlichkeit kann sie mit einer verkürzten Frist bis zu 7 Tagen einberufen werden.
(9) Jedes Mitglied hat Antrags- Rede- und Stimmrecht. Jedes anwesende Parteimitglied hat Rederecht, jede/r Anwesende hat grundsätzlich das Recht, sich an der Diskussion zu beteiligen. Beschlüsse werden, soweit die Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht, mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stehen mehrere Anträge gegeneinander zur Abstimmung, so kommt sinngemäß das Zustimmungsverfahren aus § X mit einem Quorum von 50 % zur Anwendung, sofern nicht ein anderes Verfahren beschlossen wird.
(10) Vorschläge für Geschäftsordnungsänderungen müssen mindestens X Wochen vor der BAG-Energie Tagung beim Vorstand eingegangen sein und sind den Mitgliedern mindestens 14 Tage vorher mitzuteilen. Geschäftsordnungsänderungen werden mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
§ 4 Wahlen
(1) Es gilt das BAG Statut.
(1)
(2) Die Wahlen zum Vorstand und von Kooptierten sind geheim.
(3) Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich.
(4) Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Enthaltungen sind gültige Stimmen. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so können sich in diesem doppelt so viele BewerberInnen stellen, wie noch Stellen zu besetzen sind, in der Reihenfolge ihrer Stimmergebnisse aus dem ersten Wahlgang. Stimmengleiche BewerberInnen haben gleiche Rechte. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang findet noch eine Stichwahl statt, dann entscheidet das Los.
(5) Kooptierte können per Zustimmungsblockwahl gewählt werden. Jede/r Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie BewerberInnen zur Wahl stehen, und kann jeder/m BewerberIn eine oder keine Stimme geben. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit der BewerberInnen mit den meisten Stimmen findet zwischen diesen ein zweiter Wahlgang statt, danach entscheidet das Los.
(6) Die Versammlung kann grundsätzlich vor Beginn des ersten Wahlgangs mit Zwei-Drittel-Mehrheit ein anderes, den grünen Statuten und der grünen Satzung wie dem Parteirecht NICHT widersprechendes Wahlverfahren beschließen. Insbesondere kann beschlossen werden, dass nur gewählt ist, wer ein bestimmtes Quorum erreicht.
§ 5 Onlineabstimmung
(1) Entscheidungen der Gesamtheit der Mitglieder in Form von Onlineabstimmungen finden statt auf Antrag des Vorstands oder von 10% der Mitglieder. Dies ist nur zulässig, wenn eine Abstimmung auf der nächsten regulären BAG zu spät läge.
(2) Beschlüsse oder Anträge, die zur Onlineabstimmung vorliegen, sind so zu formulieren, dass sie mit “ja“, “nein“ oder „Enthaltung“ beantwortet werden können. Zusätzlich ist es möglich, gleichzeitig über Alternativpassagen abzustimmen.
(3) Die Beschlussvorlagen sind parallel per Email den Mitgliedern über den Verteiler und auf dem internen Teil der HP zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Onlineabstimmung erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder innerhalb einer Frist von Minimum 3 Tagen und Maximum 7 Tagen. Ersatzdelegierte können / sollen mit abstimmen, Ihre Stimmen werden aber nur gezählt, sofern nicht einer der beiden ordentlichen Delegierten des jeweiligen Landesverbandes abgestimmt hat. Stellvertretende Koopierte sind stimmberechtigt, wenn der/die „ordentlich Kooptierte“ nicht abstimmt.
(5) Onlineabstimmung sind nur gültig, wenn 50 % (??) der zu diesem Zeitpunkt Stimmberechtigten BAG-Mitglieder (Delegierte oder Ersatzdelegierte, Kooptierte oder StellvertreterInnen) teilnehmen. Die jeweilige Zahl ist vom Vorstand VOR dem Beginn des Verfahrens bekanntzugeben.
§ 6 VORSTAND
(1) Der Vorstand besteht aus vier/fünf Personen. Er besteht aus zwei gleichberechtigten SprecherInnen, hiervon mindestens eine Frau, dem/der SchatzmeisterIn, sowie zwei weiteren Mitgliedern (StellvertreterInnen).
(2)
(3) Der Vorstand leitet die BAG-Energie nach dem BAG Statut und dieser Geschäftsordnung sowie den Beschlüssen der BAG-Energie-Tagung.
(4) Die beiden SprecherInnen vertreten die BAG-Energie nach BAG Statut. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes.
(5) Der/die SchatzmeisterIn trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Kassenführung. Er/sie legt dem Vorstand und der BAG-Energie Tagung jährlich einen Haushaltsentwurf vor.
(6) Der Vorstand tagt nach Bedarf, nach Möglichkeit aber einmal im Monat, Telefon- oder Onlinekonfferenzen sind möglich. Seine Sitzungen sind für Mitglieder grundsätzlich öffentlich. Darüber hinaus kann auf Antrag Nichtöffentlichkeit beschlossen werden. Ort und Termin der Vorstandssitzungen sollen den Mitgliedern bekannt sein. Über Sitzungen des Vorstandes sind Beschlussprotokolle zu führen und zeitnah in den Del.-Verteiler einzuspeisen.
(7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, darunter mindestens eine/r der Sprecherinnen sowie ein/e StellvertreterIn zum Zeitpunkt der Beschlussfassung anwesend ist. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
(8) Die Amtszeit regelt das BAG-Statut. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtsperiode vorzeitig aus, so wird auf der nächsten BAG-Energie Tagung nachgewählt. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet mit der Amtszeit des gesamten Vorstandes. Die Mitglieder des Vorstandes können von der BAG-Energie Tagung einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, wenn das Abwahlbegehren als Tagesordnungspunkt und in den Fristen des § XX allen Mitgliedern rechtzeitig bekannt gemacht worden ist.
(9) Jedes Mitglied der BAG-Energie kann in den Vorstand gewählt werden. WahlbeamtInnen, Regierungsmitglieder und Fraktionsvorsitzende können nicht das Amt der/des Sprecherin bekleiden.
(10)
§ 7 ARBEITSKREISE
(1) Zur fachlichen Entwicklung der BAG Energie können Arbeitskreise gebildet werden. Voraussetzung für eine An- oder Aberkennung als Arbeitskreise im Sinne dieser Geschäftsordnung ist ein Beschluss der BAG-Energie Tagung.
(2) Die SprecherInnen der AKs werden von der BAG-Energie-Tagung gewählt. Sie sind für die Koordination der Arbeit der Arbeitsgruppe verantwortlich. Sie sind für die inhaltliche und terminliche Koordination mit dem Vorstand verantwortlich. Der BAG-Energie Tagung ist regelmäßig jedoch mindestens einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.
(3) Wichtige Beschlüsse oder Ergebnisse sind umgehend über den Delegierten-Verteiler sowie in der darauffolgenden BAG-Energie Tagung bekannt zu geben.
§ 8 RECHNUNGSPRÜFER/INNEN
(1) Die BAG-Energie Tagung wählt zwei RechnungsprüferInnen. Sie sind zuständig für die interne Überprüfung der Rechnungsabschlüsse und der Haushaltsführung.
(2) Die RechnungsprüferInnen haben jederzeit Einsicht in alle Finanzunterlagen der BAG – Energie.
(3) RechnungsprüferInnen dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Sie dürfen nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur BAG Energie stehen.
§ 9 AUFLÖSUNG
(1) Die Auflösung der BAG Energie kann nur die BAG-Energie Tagung mit Zwei-Drittel-Mehrheit beantragen. Der Antrag ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen.
§ 10 INKRAFTTRETEN
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom XX.XX.2012 in Kraft.